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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Abonnenten der gedruckten Zeitung

1. Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig (5 Werktage vorher) bei der Mediengruppe Attenkofer eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminangabe oder nicht einhaltbarem Terminwunsch gilt schnellstmögliche Lieferaufnahme als vereinbart.

 

2. Der Abonnementvertrag kommt spätestens mit Beginn der Lieferung zustande und ist ab diesem Zeitpunkt für beide Vertragspartner verbindlich.

 

3. Abonnementgebühren sind im Voraus fällig. Sofern während der Laufzeit eine Bezugspreisänderung eintritt, ist der vom Zeitpunkt der Änderung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Der vorausbezahlte Bezugspreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert, kann also für diesen Zeitraum nicht erhöht werden. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit in den Zeitungen der Mediengruppe angekündigt.

 

4. Abonnements können bis spätestens den 1. des Monats zum Monatsende schriftlich beim Verlag gekündigt werden. Kündigungen sind schriftlich an die Mediengruppe Attenkofer, Ludwigsplatz 32, 94315 Straubing zu richten. Eine Kündigung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraums ist nicht möglich.

 

5. Das Abonnement läuft auch nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlieferzeit weiter, wenn nicht termingerecht gekündigt wird. Bei ausdrücklich befristeten Abonnements endet der Vertrag mit dem vereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.

 

6. Mitteilungen des Bestellers, die das Abonnement betreffen (Umzüge, Änderung der Bankverbindung usw.) müssen mindestens 5 Werktage vor der geplanten Änderung bei der Mediengruppe Attenkofer, Ludwigsplatz 32, 94315 Straubing eingegangen sein. Bei Urlaubsnachsendungen muss die Dauer der Reise, die Heimatanschrift und die Reiseanschrift angegeben werden. Nachsendungen im Inland erfolgen ohne zusätzliche Kosten, im Ausland gegen Erstattung einer Nachsendegebühr.

 

7. Zustellmängel sind der Mediengruppe Attenkofer anzuzeigen. Für Nichtlieferung oder verspätete Lieferung, die ohne Verschulden der Mediengruppe Attenkofer oder infolge höherer Gewalt eintreten, erfolgt keine Haftung. Für per Post zugestellte und verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare kann ebenfalls kein Ersatz geleistet werden. Dies gilt nicht bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit der Mediengruppe Attenkofer.

 

8. Lieferunterbrechungen sind Serviceleistungen des Verlages und führen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Lieferunterbrechung sowie eine Dauer von mindestens sechs Tagen zu einer anteiligen Erstattung des Bezugspreises. Der Verlag behält sich das Recht vor, nicht abgenommene Zeitungen an soziale Einrichtungen zu liefern.

 

9. Die für die Abonnementführung gespeicherten Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.

 

10. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

 

11. Eine Neubestellung mit Bezug einer Prämie darf nicht in Zusammenhang mit einer Abbestellung oder Umschreibung stehen. Dieses Angebot gilt nicht für befristete Abonnements. Der neue Abonnent/geworbene Abonnent oder eine in seinem Haushalt lebende Person war innerhalb in den letzten sechs Monate nicht Bezieher der Zeitung. Die ausgewählte Prämie wird ca. sechs Wochen nach Eingang des ersten Bezugsgeldes vergeben. Der Vermittler des Abonnements verpflichtet sich weiterhin, mindestens aber für ein weiteres Jahr, Abonnent der Zeitung zu bleiben. Alternativ verpflichtet sich der neue Abonnent für einen Mindestbezug von 24 Monaten.

 

12. Kostenlose Probelesen werden maximal fünfmal angeboten. Zwischen den Bezügen von Probeabonnements bzw. Sonderabonnements müssen jeweils mindesten 6 Monate liegen.

 

13. Zur Prüfung von Punkt 11 und 12 sowie bei Wiederaufnahmen wird ein Abgleich mit Altdaten vorgenommen.
 


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Digital-Abonnement

1. Start der Bereitstellung von ePaper Ausgaben ist der bei Bestellung genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig (2 Werktage vorher) bei der Mediengruppe Attenkofer eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminangabe oder nicht einhaltbarem Terminwunsch gilt schnellstmöglicher Start als vereinbart.

 

2. Der Abonnementvertrag kommt spätestens mit Beginn der Bereitstellung zustande und ist ab diesem Zeitpunkt für beide Vertragspartner verbindlich.

 

3. Abonnementgebühren sind im Voraus fällig. Sofern während der Laufzeit eine Bezugspreisänderung eintritt, ist der vom Zeitpunkt der Änderung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Der vorausbezahlte Bezugspreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert, kann also für diesen Zeitraum nicht erhöht werden. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit per E-Mail oder in den Zeitungsausgaben der Mediengruppe Attenkofer angekündigt.

 

4. Abonnements können bis spätestens den 1. des Monats zum Monatsende schriftlich beim Verlag gekündigt werden. Kündigungen sind schriftlich an die Mediengruppe Attenkofer, Ludwigsplatz 32, 94315 Straubing zu richten. Eine Kündigung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraums ist nicht möglich.

 

5. Das Abonnement läuft auch nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlieferzeit weiter, wenn nicht termingerecht gekündigt wird. Bei ausdrücklich befristeten Abonnements endet der Vertrag mit dem vereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.

 

6. Mitteilungen des Bestellers, die das Abonnement betreffen (z.B. Änderung der Bankverbindung) müssen mindestens 5 Werktage vor der geplanten Änderung bei der Mediengruppe Attenkofer, Ludwigsplatz 32, 94315 Straubing eingegangen sein.

 

7. Bereitstellungsmängel sind der Mediengruppe Attenkofer anzuzeigen. Für Nichtbereitstellung oder verspätete Bereitstellung, die ohne Verschulden der Mediengruppe Attenkofer oder infolge höherer Gewalt eintreten, erfolgt keine Haftung. Dies gilt nicht bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit der Mediengruppe Attenkofer.

 

8. Die für die Abonnementführung gespeicherten Daten werden nach den geltenden Datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.

 

9. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht- aufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

 

10. Eine Neubestellung mit Bezug einer Prämie darf nicht in Zusammenhang mit einer Abbestellung oder Umschreibung stehen. Dieses Angebot gilt nicht für befristete Abonnements. Der neue Abonnent/geworbene Abonnent oder eine in seinem Haushalt lebende Person war innerhalb in den letzten sechs Monate nicht Bezieher der Zeitung. Die ausgewählte Prämie wird ca. sechs Wochen nach Eingang des ersten Bezugsgeldes vergeben. Der Vermittler des Abonnements verpflichtet sich weiterhin, mindestens aber für ein weiteres Jahr, Abonnent der Zeitung zu bleiben. Alternativ verpflichtet sich der neue Abonnent für einen Mindestbezug von 24 Monaten.

 

12. Kostenlose Probelesen werden maximal fünfmal angeboten. Zwischen den Bezügen von Probeabonnements bzw. Sonderabonnements müssen jeweils mindesten 6 Monate liegen.

 

13. Zur Prüfung von Punkt 11 und 12 sowie bei Wiederaufnahmen wird ein Abgleich mit Altdaten vorgenommen.

 

14. Urheberrechtshinweis
Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Inhalte, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung auch in elektronischer Form sowie Speicherung in Datenbanksystemen bzw. Inter- oder Intranets, ist ohne vorherige Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar, soweit sich aus dem Urheberrechtsgesetz nichts anderes ergibt.
 



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