1. Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig (5 Werktage vorher) bei der Mediengruppe Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminangabe oder nicht einhaltbarem Terminwunsch gilt schnellstmögliche Lieferaufnahme als vereinbart.
2. Der Abonnementvertrag kommt spätestens mit Beginn der Lieferung zustande und ist ab diesem Zeitpunkt für beide Vertragspartner verbindlich.
3. Abonnementgebühren sind im voraus fällig. Sofern während der Laufzeit eine Bezugspreisänderung eintritt, ist der vom Zeitpunkt der Änderung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Der vorausbezahlte Bezugspreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert, kann also für diesen Zeitraum nicht erhöht werden. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit in den Zeitungen der Mediengruppe angekündigt.
4. Abonnements können bis spätestens den 1. des Monats zum Monatsende schriftlich beim Verlag gekündigt werden. Kündigungen sind schriftlich an die Mediengruppe Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung, Ludwigsplatz 32, 94315 Straubing zu richten. Eine Kündigung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraums ist nicht möglich.
5. Das Abonnement läuft auch nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlieferzeit weiter, wenn nicht termingerecht gekündigt wird. Bei ausdrücklich befristeten Abonnements endet der Vertrag mit dem vereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.
6. Mitteilungen des Bestellers, die das Abonnement betreffen (Umzüge, Änderung der Bankverbindung usw.) müssen mindestens 5 Werktage vor der geplanten Änderung bei der Mediengruppe Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung, Ludwigsplatz 32, 94315 Straubing eingegangen sein. Bei Urlaubsnachsendungen muss die Dauer der Reise, die Heimatanschrift und die Reiseanschrift angegeben werden. Nachsendungen im Inland erfolgen ohne zusätzliche Kosten, im Ausland gegen Erstattung einer Nachsendegebühr.
7. Die Zustellung erfolgt frei Haus. Zustellmängel sind der Mediengruppe Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung anzuzeigen. Für Nichtlieferung oder verspätete Lieferung, die ohne Verschulden der Mediengruppe Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung oder infolge höherer Gewalt eintreten, erfolgt keine Haftung. Für per Post zugestellte und verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare kann ebenfalls kein Ersatz geleistet werden. Dies gilt nicht bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit der Mediengruppe Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung.
8. Lieferunterbrechungen sind Serviceleistungen des Verlages und führen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Lieferunterbrechung zu einer anteiligen Erstattung des Bezugspreises. Der Verlag behält sich das Recht vor, nicht abgenommene Zeitungen an soziale Einrichtungen zu liefern.
9. Die für die Abonnementführung gespeicherten Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.
10. Sitz der Mediengruppe Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand ist der Sitz der Mediengruppe Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung. Soweit Ansprüche der Mediengruppe Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz.
11. Die Neubestellung darf nicht in Zusammenhang mit einer Abbestellung oder Umschreibung stehen. Dieses Angebot gilt nicht für die Eigenbestellung oder befristete Abonnements. Der geworbene Abonnement oder eine in seinem Haushalt lebende Person war innerhalb in der letzten sechs Monate nicht Bezieher Ihrer Zeitung. Die ausgewählte Prämie erhalte ca. sechs Wochen nach Eingang des ersten Bezugsgeldes. Als Vermittler verpflichte ich mich auch weiterhin, mindestens aber für ein weiteres Jahr, Abonnent Ihrer Zeitung zu bleiben.