Abschied von einem geliebten Menschen

Was erwartet mich, wenn ich nach einem Todesfall den Bestatter konsultiere?

Im Trauerfall sind Hinterbliebene oft dankbar für Hilfe. (Foto: Soeren Stache/dpa)

Aloisa Samberger ist Fachfrau für Bestattungen im Raum Straubing und kann weiterhelfen, wenn Hinterbliebene bei ihr Rat suchen. "Zuerst einmal müssen wir auf die Trauernden eingehen", betont sie. Das persönliche Mitfühlen sei wichtig für alle weiteren Entscheidungen.

Eine grundlegende Frage zu allererst sei, ob der Hinterbliebene eine Erd- oder Feuerbestattung gewünscht habe. Bei beiden Bestattungsformen sei ein Begräbnis auf jedem der fünf Friedhöfe, die in der Stadt Straubing genutzt werden können, möglich. Der Friedhof lege dann einen Bestattungstermin vor. Wenn ein konfessionelles Begräbnis gewünscht sei, muss dieser Termin mit einem Priester abgeklärt werden. Der Geistliche kann dann in einem Gespräch auf persönliche Elemente bei der Beisetzung eingehen. Hier sei auch eine Aufstellung der wichtigsten Lebensdaten des Verstorbenen vor Vorteil. Oft können hier besondere Wünsche eines Verstorbenen berücksichtigt werden.

Man sorge auch für einen würdevollen Rahmen bei der nicht-konfessionellen Beisetzung. So kennt die Fachfrau Sprecher und Sprecherinnen, die bei der Trauerfeier und am Grab persönliche Worte finden und kann auch die musikalische Umrahmung gestalten. "Wir versuchen soweit wie möglich auf die Wünsche von Verstorbenen und Hinterbliebenen einzugehen. So kann zum Beispiel durchaus ein Jazzlied, das dem Toten viel bedeutet hat, gespielt werden," erklärt die Expertin. Auch besondere Bedürfnisse bei anderen Religionszugehörigkeiten würden berücksichtigt.

Egal wie die Beerdigung aussehen soll, müssen immer wichtige Schritte nach einem ersten Gespräch gegangen werden. So muss eine Überführung des Verstorbenen vom Krankenhaus, Pflegeheim oder von Zuhause an den gewählten Bestattungsort oder das zuständige Leichenhaus veranlasst werden. "Wichtig ist es, dass die Hinterbliebenen hiervor noch genügend Zeit haben, sich vom Verstorbenen zu verabschieden. Dies ist ganz individuell und in jedem Einzelfall anders", so die Fachfrau. Vor der Überführung dürften die Krankenhäuser keine Empfehlungen für oder gegen ein Bestattungsinstitut aussprechen.

Bei der Beurkundung des Todes beim Standesamt, ist der Familienstand des Verstorbenen ausschlaggebend. Bei Verheirateten wird die Heiratsurkunde benötigt, bei Verwitweten die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Partners, bei Geschiedenen die Scheidungsurkunde und bei ledigen Personen die Geburtsurkunde.

Egal welche Form der Bestattung gewählt werde und in welchem Rahmen die Trauerfeierlichkeiten abgehalten werden, es sei wichtig, den Hinterbliebenen eine Stütze zu bieten und Rat und Tat zu entbieten bei diesem schmerzhaften, aber auch wichtigen Weg, betont Aloisia Samberger.



Anzeige

Details

24. June 2015 16:10
13323x angesehen
Anzeige Anzeige
Anzeige Anzeige
Anzeige Anzeige