Damit Misstrauen bei Mieter und Vermieter gar nicht erst aufkommt

Die Bonitätsauskunft der Schufa bietet Information vor dem Vertragsabschluss

Keine Angst vor der Schufa-Bonitätsauskunft. (Foto: Jens Kalaene)

Immer öfter wird eine sogenannte SCHUFA-Bonitätsauskunft des Mietinteressenten von Vermietern erwartet. Sie soll Klarheit bringen, wie das Zahlungsverhalten des Vertragspartners in der Vergangenheit war. Doch keine Angst - meist sagt eine solche Bonitätsauskunft positive Dinge über den Mieter aus, betonen die Experten der SCHUFA.

Die wenigsten wissen: zu über 90 Prozent der bei der SCHUFA gespeicherten Personen liegen ausschließlich positive Informationen vor, also Informationen, die belegen, dass jemand seinen finanziellen Verpflichtungen verantwortungsbewusst nachkommt. Das zeigt auch der SCHUFA Kredit-Kompass 2015. "Das Zahlungsverhalten der Deutschen ist vorbildlich", erklärt Ingo Koch von der SCHUFA. "Die Quote der ordnungsgemäß zurückgezahlten Konsumentenkredite, die bei der SCHUFA verzeichnet sind, liegt seit Jahren bei konstant hohen 97,5 Prozent." Mit ihren Informationen trägt die SCHUFA also dazu bei, dass Vertrauen zwischen Geschäftspartnern entsteht und so schnelle Geschäftsabschlüsse ermöglich werden.

Auch in der Beziehung zwischen Vermieter und Mieter helfen SCHUFA-Auskünfte, das nötige Vertrauen aufzubauen, das für die Vermietung einer Wohnung nötig ist. Die SCHUFA-Bonitätsauskunft ermöglicht es Mietern, ihrem Vermieter genau die Informationen zu geben, die dieser benötigt, um das Zahlungsverhalten des Mieters einschätzen zu können - ohne sensible persönliche Informationen preiszugeben. Die SCHUFA-Bonitätsauskunft besteht deshalb aus zwei Teilen. Der erste Teil dient zur Weitergabe an Dritte (also z.B. den Vermieter) und enthält die Information, dass ausschließlich positive Informationen zu einer Person bei der SCHUFA vorliegen, ohne dass diese Informationen zu den Vertragsverhältnissen einzeln erläutert werden.

Sollten negative Informationen, z.B. über von der Bank gekündigte Kredite oder titulierte Forderungen vorliegen, so werden diese Informationen aufgeführt und erläutert, so dass der potenzielle Mieter die Möglichkeit hat, dem Vermieter den Sachverhalt hinter dem Eintrag zu erklären. Der zweite Teil der SCHUFA-Bonitätsauskunft dient ausschließlich der privaten Verwendung. Er bietet eine detaillierte Aufstellung der bei der SCHUFA zu einer Person gespeicherten Daten inklusive dem SCHUFA Basis-Score zur persönlichen Orientierung.

Einen Score, also die als Zahlenwert ausgedrückte Rückzahlungswahrscheinlichkeit, enthält der erste Teil der Bonitätsauskunft nicht, denn an Vermieter und Unternehmen der Wohnungswirtschaft übermittelt die SCHUFA keine Scores. "Die SCHUFA verzichtet aufgrund einer freiwilligen Selbstverpflichtung als einzige Auskunftei auf die Übermittlung von Score-Werten an die Wohnungswirtschaft, um der automatisierten Wohnraumvergabe durch den ausschließlichen Vergleich von Score-Werten keinen Vorschub zu leisten", erklärt SCHUFA-Sprecher Koch.

Die Bonitätsauskunft kann telefonisch beim SCHUFA-Privatkundenservice (Tel.: 0611 92780) oder über die Website www.meineSCHUFA.de bestellt werden und kostet 24,95 Euro. Für registrierte meineSCHUFA-Kunden gibt es die Auskunft zu vergünstigten Konditionen.



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22. February 2016 15:07
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Schufa/Doris Emmer
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